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"Cannabis im Freibad?" - Die rechtlichen Hintergründe
08.04.2024Mit der zum 01.04.2024 erfolgten Legalisierung von Cannabis in Deutschland stellt sich derweil für Kommunen die Frage, ob der Konsum in öffentlichen Einrichtungen gestattet ist. Gerade in Freibädern, Sporthallen oder auch Jugendeinrichtungen ist diese Thematik ein Diskussionsthema. Zunächst lässt sich für das Gadenstedter Freibad auf die Nutzungsordnung des Bades verweisen. Gemäß §3 der Nutzungsordnung ist der Zutritt Personen zu verwehren, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Dies dient dem Schutz des Personals sowie vor allem dem Schutz der Badegäste.
Auf Grundlage der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen Regelungen sieht der Gesetzgeber einige Sperrzonen für den Cannabiskonsum vor. Demnach ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten. Da das Bolzbergbad als beliebter Treffpunkt für Familien und Freunde dient, ist eine gewisse Anzahl von Kindern und Jugendlichen stets präsent. Aufgrund dessen ist der Konsum von Cannabis auf dem Gelände des Freibad Am Bolzberg nicht gestattet.
Weitere Informationen sind über die Webseite des Bundesministerium für Gesundheit abrufbar:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Bild zur Meldung: "Cannabis im Freibad?" - Die rechtlichen Hintergründe